Neubauimmobilien in Mijas an der Costa del Sol im goldenen Abendlicht
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Umsiedlung in einen Neubau in Mijas für deutsche Expats: Ein praktischer Leitfaden

Von eVoost Legal & Tax Desk Zuletzt geprüft 2026-10-26
Kurz gesagt

Dieser Leitfaden bietet deutschen Expats praktische Ratschläge zum Kauf einer Neubauimmobilie in Mijas, der wesentliche rechtliche Schritte, Steuern wie IVA und AJD, Finanzierungsmöglichkeiten und kritische Umzugsabläufe abdeckt, wie die Beantragung eines NIE und einer EU-Aufenthaltsgenehmigung, um einen reibungslosen Übergang zum Leben an der Costa del Sol zu gewährleisten. Er erläutert die Besonderheiten des Off-Plan-Kaufs in Spanien und bietet einen klaren Überblick über finanzielle Verpflichtungen und administrative Anforderungen für ausländische Käufer.

Entdecken Sie Ihr neues Zuhause in Mijas: Ein Leitfaden für deutsche Expats

Mijas, eingebettet im Herzen der Costa del Sol, bietet eine bezaubernde Mischung aus traditionellem andalusischem Charme und modernen Annehmlichkeiten, was es zu einem zunehmend beliebten Ziel für ausländische Käufer, insbesondere deutsche Expats, macht. Die Anziehungskraft von Mijas reicht von seinen malerischen weiß getünchten Dörfern bis zu seinen lebhaften Küstengebieten, ergänzt durch ein einladendes Klima und einen aufstrebenden Neubauimmobilienmarkt. Für diejenigen, die einen zeitgenössischen Lebensstil mit spanischer Authentizität verbinden möchten, bietet eine Neubauimmobilie in Mijas eine ideale Gelegenheit. Dieser Leitfaden soll deutsche Bürger durch die praktischen Aspekte des Kaufs eines Neubauhauses und des Umzugs in diesen schönen Teil Andalusiens führen.

Der spanische Immobilienkaufprozess

Der Erwerb einer Neubauimmobilie (obra nueva) in Spanien umfasst einen strukturierten rechtlichen Prozess. Es wird dringend empfohlen, von Anfang an einen unabhängigen, spezialisierten Anwalt zu beauftragen, um Ihre Interessen zu schützen und die Einhaltung des spanischen Rechts sicherzustellen. Die allgemeinen Schritte für den Kauf einer Neubauimmobilie sind:

  1. Beschaffung einer Número de Identificación de Extranjero (NIE): Ihre NIE ist eine persönliche, eindeutige und fortlaufende Identifikationsnummer, die für alle rechtlichen und finanziellen Transaktionen in Spanien unerlässlich ist, einschließlich des Immobilienkaufs, der Eröffnung eines Bankkontos und der Unterzeichnung von Versorgungsverträgen. Deutsche Staatsbürger können eine NIE in Spanien bei einer Oficina de Extranjería oder Polizeistation beantragen oder über ein spanisches Konsulat in Deutschland. Für den Antrag sind das Formular EX-15 und die Zahlung der zugehörigen Gebühr (Modelo 790, Código 012) erforderlich.
  2. Eröffnung eines spanischen Bankkontos: Ein lokales Bankkonto ist für die Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf und laufenden Ausgaben erforderlich.
  3. Reservierungsvertrag (Contrato de Reserva): Diese erste Vereinbarung sichert die Immobilie für einen kurzen Zeitraum, typischerweise 15-30 Tage, während die Due Diligence durchgeführt wird. Es wird eine Reservierungsgebühr gezahlt, die üblicherweise einen kleinen Prozentsatz des Kaufpreises ausmacht.
  4. Privater Kaufvertrag (Contrato Privado de Compraventa): Nach Ablauf der Reservierungsfrist unterzeichnet, verpflichtet dieser Vertrag sowohl den Käufer als auch den Bauträger zum Verkauf. Er enthält die Immobiliendetails, den Preis, den Zahlungsplan (einschließlich Ratenzahlungen für Off-Plan-Immobilien) und das Fertigstellungsdatum. Es ist üblich, in diesem Stadium 10-30% des Kaufpreises zu zahlen, abzüglich der Reservierungsgebühr. Bei Neubauten müssen alle vor Fertigstellung geleisteten Zahlungen vom Bauträger entweder durch eine Bankgarantie oder eine Versicherungspolice abgesichert sein, um die Investition des Käufers zu schützen, falls die Entwicklung nicht abgeschlossen wird.
  5. Öffentliche Kaufurkunde (Escritura Pública de Compraventa): Dies ist die formelle Eigentumsübertragung, die vor einem Notar unterzeichnet wird. Der Restbetrag des Kaufpreises sowie die damit verbundenen Steuern und Gebühren werden in diesem Stadium gezahlt.
  6. Eigentumsregistrierung: Ihr Anwalt wird veranlassen, dass die öffentliche Urkunde im Grundbuch (Registro de la Propiedad) auf Ihren Namen eingetragen wird.

Bei Off-Plan-Immobilien ist es entscheidend zu überprüfen, ob der Bauträger alle erforderlichen Lizenzen besitzt, einschließlich der Baugenehmigung (Licencia de Obras) und der Erstbezugsgenehmigung (Licencia de Primera Ocupación) bei Fertigstellung.

Immobiliensteuern und Gebühren für Neubauten verstehen

Beim Kauf einer Neubauimmobilie in Mijas müssen ausländische Käufer mehrere Steuern und damit verbundene Kosten berücksichtigen:

Laufende Immobilienbesitzsteuern

Sobald Sie eine Immobilie in Mijas besitzen, unterliegen Sie jährlichen Steuern:

Es ist wichtig zu beachten, dass die im spanischen Steuerrecht erwähnte 3%-Einbehaltung Anwendung findet, wenn ein Nichtansässiger eine Immobilie verkauft. In einem solchen Szenario ist der Käufer gesetzlich verpflichtet, 3% des Kaufpreises einzubehalten und diese als Vorauszahlung auf die Kapitalertragssteuer des Verkäufers an die spanischen Steuerbehörden abzuführen. Obwohl dies primär eine Verpflichtung des Verkäufers ist, müssen Käufer von Immobilien von Nichtansässigen ihre Rolle in diesem Einbehaltungsprozess kennen. Ebenso ist die Plusvalía Municipal (Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana – IIVTNU) eine Gemeindesteuer auf die Wertsteigerung von städtischem Grund und Boden bei der Übertragung. Obwohl sie typischerweise vom Verkäufer gezahlt wird, kann der Käufer für diese Steuer haftbar werden, wenn der Verkäufer eine nichtansässige Einzelperson ist.

Finanzierung Ihrer Neubauimmobilie in Mijas

Viele deutsche Expats entscheiden sich für eine Hypothek, um ihren Immobilienkauf in Spanien zu finanzieren. Spanische Banken bieten im Allgemeinen Hypotheken für Nichtansässige an, obwohl die Bedingungen von denen für Ansässige abweichen können. Typischerweise können nichtansässige Käufer ein Beleihungsauslaufverhältnis (LTV) von 60-70% des Immobilienwerts oder des Kaufpreises erhalten, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Das bedeutet, Sie sollten eine Anzahlung von mindestens 30-40% sowie weitere 10-15% zur Deckung aller damit verbundenen Kaufsteuern und -gebühren einplanen. Banken werden Ihre finanzielle Stabilität und Ihr Einkommen in Deutschland bei der Prüfung Ihres Hypothekenantrags bewerten.

Umzug nach Mijas: Wichtige Überlegungen für deutsche Staatsbürger

Da deutsche Staatsbürger Teil der Europäischen Union sind, ist der Umzugsprozess nach Spanien im Vergleich zu Nicht-EU-Bürgern erheblich vereinfacht. Bestimmte administrative Schritte sind jedoch obligatorisch:

Das Leben an der Costa del Sol genießen

Mijas bietet eine außergewöhnliche Lebensqualität, egal ob Sie die ruhige Berglandschaft von Mijas Pueblo oder das geschäftige Küstenflair von La Cala de Mijas und Fuengirola (innerhalb der Gemeinde Mijas) bevorzugen. Die Region bietet erstklassige Golfplätze, wunderschöne Strände und einen reichen Kulturkalender. Die von uns empfohlenen Projekte sind strategisch günstig gelegen, um einfachen Zugang zu all diesen Annehmlichkeiten zu bieten und moderne Wohnräume zu schaffen, die die natürliche Schönheit und den mediterranen Lebensstil der Costa del Sol maximieren. Die Integration in die lokale Gemeinschaft kann durch das Erlernen einiger Spanischkenntnisse, die Teilnahme an lokalen Veranstaltungen und die Erkundung der vielen Expat-Gruppen in der Region erleichtert werden.

Der Umzug nach Mijas und der Kauf einer Neubauimmobilie als deutscher Expat ist ein aufregendes Unterfangen. Indem Sie die in diesem Leitfaden dargelegten rechtlichen, steuerlichen und administrativen Anforderungen verstehen, können Sie einen reibungslosen und erfolgreichen Übergang in Ihr neues Leben in der Sonne sicherstellen. Wir sind bestrebt, Ihnen zu helfen, das perfekte Neubauhaus zu finden, das Ihren Lebensstilwünschen in dieser atemberaubenden Ecke Andalusiens entspricht.

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Häufig gestellte Fragen

Brauchen deutsche Staatsbürger ein Visum, um eine Immobilie in Mijas, Spanien, zu kaufen?

Nein, da deutsche Staatsbürger Teil der Europäischen Union sind, benötigen sie kein Visum, um eine Immobilie in Mijas zu erwerben. Wenn sie jedoch beabsichtigen, länger als 90 Tage in Spanien zu wohnen, müssen sie ihren Wohnsitz anmelden.

Was ist ein NIE und warum brauche ich es, um einen Neubau in Mijas zu kaufen?

Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist eine eindeutige Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien. Sie ist für alle rechtlichen und finanziellen Aktivitäten zwingend erforderlich, einschließlich des Immobilienkaufs, der Eröffnung eines Bankkontos und der Steuerzahlung. Ohne eine NIE können Sie keine Neubauimmobilie erwerben.

Was sind die wichtigsten Steuern beim Kauf einer Neubauimmobilie in Mijas?

Die Hauptsteuern für Neubauimmobilien in Mijas sind 10% IVA (Mehrwertsteuer) und 1.2% AJD (Stempelsteuer) auf den Kaufpreis. Zusätzlich fallen Notar-, Grundbuch- und Anwaltsgebühren an.

Kann ich als nicht ansässiger deutscher Expat in Spanien eine Hypothek aufnehmen?

Ja, spanische Banken bieten Hypotheken für Nichtansässige an. In der Regel können Sie damit rechnen, 60-70% des Immobilienwerts zu finanzieren, wobei eine Anzahlung von 30-40% sowie Gelder zur Deckung der Kaufkosten und Steuern erforderlich sind.

Was ist das 'Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea' und benötige ich es?

Dieses Zertifikat ist eine obligatorische Wohnsitzanmeldung für EU-Bürger, die planen, länger als 90 Tage in Spanien zu bleiben. Es registriert Ihre Anwesenheit in Spanien offiziell und ist notwendig, um öffentliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und sich vollständig in das spanische Leben zu integrieren.

Welche laufenden Steuern werde ich als nicht ansässiger Immobilienbesitzer in Mijas zahlen?

Sie zahlen jährlich den Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI - Grundsteuer) an die örtliche Gemeindeverwaltung und den Impuesto sobre la Renta de No Residentes (IRNR - Einkommensteuer für Nichtansässige) auf alle tatsächlichen oder zugerechneten Einkünfte aus Ihrer Immobilie.

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