Kaufratgeber · Nie number

Wie Sie einen NIE (Ausländerausweis) zum Immobilienkauf in Spanien erhalten

Von eVoost Editorial Zuletzt geprüft 2026-07-28
Kurz gesagt

Jeder ausländische Käufer benötigt eine Número de Identidad de Extranjero (NIE), eine dauerhafte, lebenslange Identifikationsnummer, bevor er die Eigentumsurkunde unterschreibt, Steuern zahlt oder eine Immobilie in Spanien registriert. Es kann auf drei Arten beantragt werden: persönlich bei einer Oficina de Extranjería der Nationalpolizei nach vorheriger Terminvereinbarung (cita previa), bei einem spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland oder über einen Vertreter mit einer notariell beglaubigten Vollmacht. Die Hauptanforderungen sind das Antragsformular EX-15, ein Reisepass, ein schriftlicher Nachweis des Antragsgrundes (eine Immobilienreservierung oder ein Kaufvertrag) und die Zahlung der Tasa 790, código 012, in Höhe von 9,84 € für die Vergabe der NIE auf Antrag des Antragstellers, gemäß der Gebührenordnung der Nationalpolizei zum Zeitpunkt der Überprüfung.

Wichtig, zuerst lesen. Dies sind allgemeine, redaktionelle Informationen, die von eVoost (Redaktion) ausschließlich zur Orientierung veröffentlicht wurden. Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Steuerberatung und begründet kein Berater-Kunden-Verhältnis. Gebühren und Verfahren wurden anhand der unten zitierten offiziellen Quellen überprüft und waren zum Zeitpunkt der Überprüfung (28. Juli 2026) aktuell; staatliche Gebühren ändern sich, und der gültige Betrag ist immer der, den das offizielle Formular zum Zeitpunkt der Zahlung ausweist. Bestätigen Sie die Anforderungen für Ihren eigenen Fall vorab mit einem qualifizierten spanischen Anwalt (abogado colegiado) oder gestor.

Eine NIE ist eine persönliche, eindeutige Nummer, die jedem Ausländer mit wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Interessen in Spanien vom Innenministerium über die Nationalpolizei zugewiesen wird 1. Für einen Immobilienkauf ist sie im Allgemeinen unerlässlich: Ohne sie kann ein Notar die escritura pública (öffentliche Kaufurkunde) nicht ausführen, das Grundbuchamt kann einen Käufer nicht als Eigentümer eintragen und die Steuerbehörde kann die Kaufsteuern nicht bearbeiten. Sie gilt gleichermaßen für EU- und Nicht-EU-Käufer und ist getrennt vom Wohnrecht in Spanien, das sie nicht gewährt, da dieses eine Frage des Aufenthaltsrechts ist.

Was eine NIE ist und ihre Rechtsgrundlage

Die NIE ist die Kennnummer, die spanische öffentliche Verwaltungen, einschließlich der Agencia Tributaria (Steuerbehörde), verwenden, um die rechtlichen und finanziellen Transaktionen eines Ausländers zu verfolgen. Ihr Rahmen ist in Spaniens Einwanderungsgesetzgebung verankert: Die derzeit gültige Reglamento de Extranjería ist der Königliche Erlass 1155/2024, der am 20. Mai 2025 in Kraft getreten ist und den früheren Königlichen Erlass 557/2011 ersetzt hat; beide setzen das Organgesetz 4/2000 über die Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien um 5. Für einen Käufer wird die NIE typischerweise benötigt, um die Urkunde vor einem Notar zu unterzeichnen, die Grunderwerbsteuer (ITP) bei einem Weiterverkauf oder die Mehrwertsteuer (IVA) plus Stempelsteuer (AJD) bei einem Neubau zu zahlen und das Eigentum zu registrieren. Die Nummer selbst wird auf Lebenszeit ausgestellt; nur die Papierbescheinigung, die sie belegt, kann eine begrenzte administrative Gültigkeit aufweisen 1.

Die drei Wege zur Antragstellung

Der richtige Weg hängt davon ab, wo Sie sich befinden:

  1. Persönlich in Spanien, bei einer Polizeidienststelle mit einer Oficina de Extranjería, über einen Online-Termin (cita previa); Termine an der Costa del Sol (Provinz Málaga) können in den Hochsaisonmonaten knapp sein, buchen Sie daher frühzeitig 4.
  2. Bei einem spanischen Konsulat im Ausland, oft der praktischste Weg, wenn Sie noch nicht in Spanien sind. Sie stellen den Antrag beim Konsulat für Ihren Wohnsitzbereich, gemäß dessen Terminverfahren; es sammelt die Dokumente und Gebühren ein und sendet die Bescheinigung zurück 67.
  3. Über einen Vertreter erteilen Sie einem spanischen Anwalt oder gestor eine notariell beglaubigte Vollmacht (poder notarial), der den Antrag in Ihrem Namen ausfüllt. Dies ist üblich bei einem Fernkauf, obwohl die Beglaubigung der Vollmacht die Bearbeitungszeit verlängert 1.

Das Cita Previa (Termin) System

Anträge, die in Spanien gestellt werden, sind nur nach Terminvereinbarung möglich, die über die elektronische Geschäftsstelle der Administraciones Públicas (die Plattform Mercurio / icpplus) gebucht wird: Wählen Sie die Provinz, dann das extranjería-Verfahren für die NIE-Zuweisung und wählen Sie einen Termin 4. Da die Nachfrage hoch ist, können Termine in Wellen freigegeben werden und schnell vergeben sein, ein Grund, warum viele Käufer einen Vertreter beauftragen oder sich an ein Konsulat wenden.

Erforderliche Dokumente und Gebühren

Unabhängig vom Weg ist die Standardakte:

Die Bescheinigung und ihre Gültigkeit

Nach Genehmigung erhalten Sie eine weiße A4-Papierbescheinigung, das Certificado de Asignación de NIE 1. Die NIE-Nummer läuft nie ab, sie wird auf Lebenszeit vergeben, während die an Nicht-Residenten ausgestellte Papierbescheinigung eine begrenzte administrative Gültigkeit aufweisen kann (üblicherweise werden etwa drei Monate angegeben). Ein solches Ablaufdatum bezieht sich auf das Dokument, nicht auf die Nummer; ein Notar oder eine Bank kann für eine bestimmte Transaktion einfach eine kürzlich ausgestellte Bescheinigung verlangen 1.

Schritt für Schritt für einen Immobilienkauf

Die typische Reihenfolge ist:

  1. wählen Sie Ihren Weg (in Spanien, bei einem Konsulat oder über einen Vertreter mit notariell beglaubigter Vollmacht) 16
  2. buchen Sie die cita previa auf icpplus, wenn Sie den Antrag in Spanien stellen, oder folgen Sie dem Verfahren Ihres Konsulats, wenn Sie sich im Ausland befinden 46
  3. füllen Sie das EX-15 auf Spanisch aus und generieren Sie den Zahlschein für die Tasa 790/012 im Portal der Nationalpolizei 13
  4. zahlen Sie die Gebühr bei einer kooperierenden spanischen Bank (der angezeigte Betrag, 9,84 € für die NIE-Zuweisung zum Zeitpunkt der Überprüfung, als Nachweis gestempelt) oder gemäß der Methode des Konsulats 23
  5. stellen Sie die Akte zusammen: EX-15, gestempelter Zahlungsnachweis, Originalreisepass plus Fotokopie und das Dokument, das die Kaufabsicht belegt 1
  6. nehmen Sie den Termin persönlich oder durch einen akkreditierten Vertreter wahr, dessen physische Anwesenheit im Allgemeinen erforderlich ist 1
  7. holen Sie die Bescheinigung ab, die am selben Tag, innerhalb weniger Wochen oder per Post/E-Mail von einem Konsulat zurückgesandt werden kann 6


Rechner für Kaufnebenkosten & Steuern

Kostenaufstellung
PostenBetrag
MwSt. (IVA 10%)35.000 €
Beurkundungssteuer (AJD)4.200 €
Notarkosten *850 €
Grundbuch *545 €
Verwaltungsgebühren *400 €
* geschätzt — variiert je nach Immobilie und Anbieter
Summe der Nebenkosten 40.995 €
Gesamtaufwand (Preis + Nebenkosten) 390.995 €

11,7% des Kaufpreises

Angewandte Sätze (Andalucía): Neubau MwSt. 10% + AJD 1,2%; Bestand ITP 7,0%.

Indikative Umrechnung aus Euro. Kurse zum 2026-08-01 (bei Verfügbarkeit live aktualisiert).

Nur eine Schätzung, keine Steuerberatung. Neubau-MwSt. und AJD sind staatliche/regionale Sätze; die Wiederverkaufs-ITP kann in einigen Regionen nach Immobilienwert gestaffelt sein. Bestätigen Sie die geltenden Werte vor dem Kauf mit einem Anwalt oder Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen

Benötige ich eine NIE, um eine Immobilie in Spanien zu kaufen?

Ja, sie ist erforderlich, um die escritura (Eigentumsurkunde) vor einem Notar zu unterzeichnen, Kaufsteuern zu zahlen und die Immobilie zu registrieren. Ohne sie kann die Transaktion rechtlich nicht abgeschlossen werden.

Kann ich eine NIE von außerhalb Spaniens beantragen?

Ja, bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat für Ihr Wohngebiet, ein gängiger Weg für Käufer, die noch nicht in Spanien sind; das Konsulat bearbeitet den Antrag und sendet die Bescheinigung zurück.

Wie viel kostet die NIE?

Die behördliche Gebühr für die NIE-Zuteilung auf Antrag des Antragstellers betrug am Überprüfungsdatum €9.84 gemäß der Gebührenordnung der nationalen Polizei, zu zahlen über Tasa modelo 790, código 012. Dies ist nur die staatliche Gebühr; die Gebühren eines Anwalts oder gestor sind separat. Bestätigen Sie den aktuellen Betrag auf dem offiziellen Formular, wenn Sie bezahlen.

Läuft die NIE ab?

Die Nummer läuft niemals ab, sie wird auf Lebenszeit vergeben. Die Papierbescheinigung für Nichtansässige kann eine begrenzte Gültigkeit (üblicherweise etwa drei Monate) aufweisen, dies gilt jedoch nur für das Dokument; einige Banken oder Notare verlangen für einen spezifischen Vorgang eine neu ausgestellte Bescheinigung.

Ist eine NIE dasselbe wie eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine TIE-Karte?

Nein. Die NIE ist lediglich eine Identifikationsnummer und gewährt kein Recht, in Spanien zu leben. Die Aufenthaltsgenehmigung ist ein separater Status, und die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) ist die Karte, die an Nicht-EU-Bürger ausgestellt wird, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen; der Kauf einer Immobilie erfordert keine Aufenthaltsgenehmigung.

Kann mein Anwalt die NIE für mich besorgen?

Ja, mit einer notariell beglaubigten Vollmacht (poder notarial) kann ein spanischer Anwalt oder gestor die NIE für Sie beantragen und abholen, ohne dass Sie persönlich anwesend sein müssen.

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