Plusvalía und Veräußerungsgewinne beim Immobilienverkauf in Spanien
Beim Verkauf einer spanischen Immobilie zahlen nicht ansässige Verkäufer in der Regel eine pauschale Kapitalertragssteuer von 19% (IRNR) auf ihren Nettogewinn, zuzüglich einer lokalen plusvalía municipal Steuer auf die Wertsteigerung des Grundstücks. Bei einem Verkauf durch einen Nichtansässigen behält der Käufer 3% des Verkaufspreises ein und zahlt diesen Betrag an die Steuerbehörde als Vorauszahlung auf die Kapitalertragssteuerschuld des Verkäufers. Spanische Einwohner werden auf Immobiliengewinne als Einkommen aus Ersparnissen besteuert, nach einem progressiven Satz, der 2026 von 19% bis 30% reicht.
# Plusvalía und Kapitalgewinne beim Verkauf von Immobilien in Spanien
Wichtig, bitte zuerst lesen. Dies sind allgemeine Informationen für ein breites Publikum, keine persönliche Rechts- oder Steuerberatung, und kein Anwalt oder Steuerberater (asesor fiscal) hat Ihre individuellen Umstände geprüft. Spanische Steuersätze, Schwellenwerte und Formulare ändern sich häufig; die nachstehenden Zahlen spiegeln die Regeln wider, von denen angenommen wird, dass sie zum Überprüfungsdatum (28. Juli 2026) in Kraft sind und sich seither möglicherweise geändert haben. Bevor Sie handeln, bestätigen Sie die für Ihren speziellen Fall geltenden Sätze und Regeln mit einem qualifizierten, registrierten (colegiado) Steuerberater oder Anwalt. eVoost übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf der Grundlage dieser allgemeinen Informationen getroffen werden.
Der Verkauf einer Immobilie in Spanien beinhaltet typischerweise zwei Steuern: eine staatliche Steuer auf Ihren Nettogewinn, die Kapitalertragsteuer (ganancia patrimonial), und eine lokale Steuer, die vom Rathaus auf die Wertsteigerung des Grundstücks erhoben wird und plusvalía municipal oder IIVTNU genannt wird 45. Wie der Gewinn berechnet wird, hängt vom Wohnsitz ab: Gebietsansässige geben ihn in ihrer jährlichen IRPF-Erklärung an, während Nicht-Gebietsansässige die Einkommensteuer für Nicht-Gebietsansässige (IRNR) einreichen 13.
Plusvalía Municipal (IIVTNU): die lokale Bodenwertzuwachssteuer
Der Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana (IIVTNU), gemeinhin plusvalía municipal genannt, besteuert die Wertsteigerung von städtischem Bodengrund zwischen Erwerb und Verkauf und wird vom Rathaus der Gemeinde verwaltet, in der sich die Immobilie befindet 5. Bei einem Verkauf fällt die Zahlungsverpflichtung auf den Verkäufer, im Allgemeinen innerhalb von 30 Werktagen nach dem Verkauf 5.
Nach einem Urteil des spanischen Verfassungsgerichts (STC 182/2021) und der Reform durch das Königliche Gesetzesdekret 26/2021 wurde die Berechnungsmethode überarbeitet 4. Eine wichtige Konsequenz: wenn bei der Übertragung kein tatsächlicher Gewinn erzielt wird, ist die Steuer nicht mehr fällig 4. Verkäufer können im Allgemeinen zwischen zwei Methoden wählen und diejenige anwenden, die die niedrigere Steuerlast ergibt 4:
- Objektive Methode: multipliziert den Katasterwert des Bodens (valor catastral del suelo) mit einem von der Regierung festgelegten Koeffizienten, der mit der Anzahl der Besitzjahre variiert, und wendet dann den vom Rathaus festgelegten Satz an 45.
- Methode des tatsächlichen Gewinns: basiert die Steuer auf dem tatsächlichen Gewinn, der dem Grundstück zuzuschreiben ist, vergleicht Kauf- und Verkaufspreise und wendet den Anteil des Grundstücks am gesamten Katasterwert an 4. Wo der tatsächliche Gewinn gering oder null ist, ist diese Methode oft günstiger 4.
Genaue Koeffizienten und Gemeindesätze variieren je nach Rathaus und ändern sich periodisch, daher sollten die anwendbaren Zahlen vor Ort bestätigt werden.
Kapitalertragsteuer (Ganancia Patrimonial): die staatliche Gewinnsteuer
Die Kapitalertragsteuer (ganancia patrimonial) ist eine nationale Steuer, die von der Agencia Tributaria verwaltet wird und auf den Nettogewinn erhoben wird. Der Gewinn ist grob:
Gewinn = (Verkaufspreis − Verkaufsnebenkosten) − (Kaufpreis + Kaufnebenkosten + Wesentliche Verbesserungen)
Zulässige Posten umfassen typischerweise Notargebühren, Grundbuchgebühren und Maklerprovisionen. Der Satz unterscheidet sich für Gebietsansässige und Nicht-Gebietsansässige 13.
Nicht-Gebietsansässige Verkäufer
Wenn Sie kein spanischer Steuerinländer sind, wird der Kapitalgewinn aus einem Immobilienverkauf im Allgemeinen mit einem pauschalen Satz von 19% besteuert, ein Satz, der für Nicht-Gebietsansässige unabhängig vom Herkunftsland gilt, einschließlich EU-, UK- und US-Bürgern 128.
Rechner für Kaufnebenkosten & Steuern
| Posten | Betrag |
|---|---|
| MwSt. (IVA 10%) | 35.000 € |
| Beurkundungssteuer (AJD) | 4.200 € |
| Notarkosten * | 850 € |
| Grundbuch * | 545 € |
| Verwaltungsgebühren * | 400 € |
| * geschätzt — variiert je nach Immobilie und Anbieter | |
| Summe der Nebenkosten | 40.995 € |
| Gesamtaufwand (Preis + Nebenkosten) | 390.995 € |
11,7% des Kaufpreises
Angewandte Sätze (Andalucía): Neubau MwSt. 10% + AJD 1,2%; Bestand ITP 7,0%.
Indikative Umrechnung aus Euro. Kurse zum 2026-08-01 (bei Verfügbarkeit live aktualisiert).
Nur eine Schätzung, keine Steuerberatung. Neubau-MwSt. und AJD sind staatliche/regionale Sätze; die Wiederverkaufs-ITP kann in einigen Regionen nach Immobilienwert gestaffelt sein. Bestätigen Sie die geltenden Werte vor dem Kauf mit einem Anwalt oder Steuerberater.
Gebietsansässige Verkäufer
Für spanische Steuerinländer wird der Gewinn als Spareinkommen (renta del ahorro) behandelt und nach einer progressiven Skala innerhalb der jährlichen IRPF-Erklärung besteuert 3. Die Sparertragsstufen für 2026 sind 38:
- Bis zu 6.000 €: 19%
- 6.001 € – 50.000 €: 21%
- 50.001 € – 200.000 €: 23%
- 200.001 € – 300.000 €: 27%
- Über 300.000 €: 30%
(Die oberste Stufe stieg gemäß Ley 7/2024 für Einkommen über 300.000 € von 28% auf 30%, gültig ab 2025 38.)
Der 3%ige Quellensteuerabzug (Retención) bei Verkäufen durch Nicht-Gebietsansässige
Um die fällige Steuer zu sichern, verlangt das spanische Gesetz vom Käufer, 3% des deklarierten Verkaufspreises einzubehalten und diesen im Namen des Verkäufers unter Verwendung des Modelo 211 an die Steuerbehörde zu zahlen, im Allgemeinen innerhalb eines Monats nach Abschluss 12.
Diese 3% sind nicht die endgültige Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf die 19%ige Kapitalertragsteuerpflicht des Verkäufers 12. Nach dem Verkauf reicht der Verkäufer das Modelo 210 ein, um den tatsächlichen Gewinn zu erklären und abzurechnen 12:
- Wenn die 19%ige Steuer auf den Gewinn mehr als die einbehaltenen 3% beträgt, zahlt der Verkäufer die Differenz 12.
- Wenn sie weniger beträgt (oder die Immobilie mit Verlust verkauft wurde), kann der Verkäufer eine Rückerstattung des Überschusses beantragen 12.
Das Modelo 210 ist im Allgemeinen innerhalb von vier Monaten nach der Kaufurkunde fällig; das Versäumen dieser Frist kann jede Rückerstattung gefährden 12. Bestätigen Sie aktuelle Fristen und das Verfahren vor der Einreichung.
Entlastung von der Doppelbesteuerung für ausländische Verkäufer
Wenn Sie in einem anderen Land steuerlich ansässig sind, kann der Gewinn aus einem spanischen Immobilienverkauf auch dort steuerpflichtig sein. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Spanien Abkommen mit vielen Ländern, darunter den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich 67. Diese ermöglichen im Allgemeinen eine Anrechnung der in Spanien gezahlten Kapitalertragsteuer auf die ausländische Steuer, wodurch die im Heimatland geschuldete Steuer reduziert wird 67.
Für US-Personen kann die spanische Steuer im Allgemeinen auf die US-Steuer für denselben Gewinn angerechnet werden, vorbehaltlich der IRS-Regeln, und die US-Berichtspflichten (wie FBAR/FATCA) gelten weiterhin 6. Britische Staatsbürger können eine Entlastung gemäß dem Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Spanien beantragen 7. Die Ergebnisse von Abkommen sind fallspezifisch; bestätigen Sie dies mit einem Berater in Ihrem Wohnsitzland.
Erleichterungen und Ausnahmen
Spaniens wichtigste Erleichterungen bei Kapitalgewinnen richten sich an Gebietsansässige, die ihren Hauptwohnsitz (vivienda habitual) verkaufen 3:
- Befreiung bei Reinvestition in den Hauptwohnsitz: Gebietsansässige können vollständig befreit werden, wenn sie den gesamten Erlös innerhalb von zwei Jahren (vor oder nach dem Verkauf) in einen neuen Hauptwohnsitz reinvestieren 3.
- Befreiung für über 65-Jährige: Gebietsansässige über 65, die ihren Hauptwohnsitz verkaufen, können vollständig von der Steuer auf den Gewinn befreit werden, ohne Reinvestitionsanforderung 3.
Nicht-Gebietsansässige können diese Erleichterungen im Allgemeinen nicht nutzen 2, mit einer bemerkenswerten, fallspezifischen Ausnahme: ein Nicht-Gebietsansässiger, der in einem anderen EU-/EWR-Land mit einem Steuerinformationsaustauschabkommen steuerlich ansässig ist, kann die Reinvestitionsbefreiung beantragen, wenn er seinen früheren Hauptwohnsitz in Spanien verkauft und in einen neuen Hauptwohnsitz in einem anderen EU-/EWR-Land reinvestiert 2.
Wie der Prozess im Allgemeinen für einen nicht-ansässigen Verkäufer funktioniert
Im Überblick: ein gültiger NIE ist erforderlich, um den Verkauf abzuschließen; bei der Urkundenunterzeichnung behält der Käufer 3% ein und zahlt diese über Modelo 211 (im Allgemeinen innerhalb eines Monats); der Verkäufer reicht dann Modelo 210 ein (im Allgemeinen innerhalb von vier Monaten), um die 19% abzurechnen und die Differenz zu zahlen oder zurückzufordern 128; der Verkäufer reicht auch die plusvalía municipal beim Rathaus innerhalb von etwa 30 Werktagen ein und zahlt sie, wobei er die günstigere der beiden Methoden anwendet 45; und schließlich wird der Gewinn im Wohnsitzland deklariert, wobei eine Abkommensanrechnung für die spanische Steuer geltend gemacht wird 67. Da sich Fristen, Formulare und Zahlen ändern und von der Gemeinde und Ihrem Wohnsitz abhängen, sollte ein colegiado Steuerberater oder Anwalt die Schritte für Ihren Fall bestätigen.
Häufig gestellte Fragen
Wer zahlt die plusvalia beim Verkauf, Käufer oder Verkäufer?
Der Verkäufer, in der Regel innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Unterzeichnung der escritura.
Zahlen Nicht-Residenten in Spanien Kapitalertragsteuer?
Ja, in der Regel mit einem pauschalen Satz von 19% auf den Nettogewinn.
Was ist der Einbehalt von 3% beim Verkauf durch einen Nicht-Residenten?
Ein Einbehalt vom Verkaufspreis, den der Käufer im Namen des Verkäufers an die Steuerbehörde zahlt, als Vorauszahlung auf die endgültige Steuerschuld des Verkäufers von 19%.
Wie kann eine Doppelbesteuerung im Heimatland vermieden werden?
Typischerweise durch die Beantragung einer Steuergutschrift für im Ausland gezahlte Steuern in Ihrer inländischen Steuererklärung für die in Spanien gezahlte Steuer; die Abkommen zwischen Spanien und den USA sowie Spanien und Großbritannien sollen verhindern, dass dasselbe Einkommen vollständig zweimal besteuert wird.
Gibt es eine Befreiung für die Reinvestition oder für Personen über 65 Jahre?
Im Allgemeinen nur für spanische Steuerinländer, die ihren Hauptwohnsitz verkaufen; Nicht-Residenten qualifizieren sich normalerweise nicht, mit einer wichtigen Ausnahme für EU/EWR-Bürger, die in einen neuen Hauptwohnsitz in einem anderen EU/EWR-Land reinvestieren.