Kaufratgeber · Residency

Die Touristische Vermietungslizenz (VFT) in Andalusien für Neubau-Eigentümer

Von eVoost Legal & Tax Desk Zuletzt geprüft 2026-08-05
Kurz gesagt

Für ausländische Eigentümer von Neubauimmobilien, die diese für kurzfristige Ferienaufenthalte vermieten möchten, ist die Erlangung einer Touristenvermietungslizenz (VFT) in Andalusien zwingend erforderlich. Dieser Leitfaden skizziert die wesentlichen Anforderungen, das Antragsverfahren und die entscheidenden steuerlichen Auswirkungen für nichtansässige Eigentümer, um die vollständige Einhaltung regionaler und nationaler Vorschriften zu gewährleisten.

Für ausländische Käufer, die in Neubauimmobilien an der Costa del Sol, Andalusien, investieren, ist das Verständnis des rechtlichen Rahmens für die Erzielung von Mieteinnahmen von größter Bedeutung. Die Genehmigung für die touristische Vermietung, bekannt als Registrierung einer Vivienda con Fines Turísticos (VFT), ist eine gesetzliche Vorschrift für jeden, der seine Immobilie zur kurzfristigen Ferienvermietung anbietet. Der Betrieb einer touristischen Vermietung ohne diese Genehmigung kann zu erheblichen Bußgeldern und rechtlichen Komplikationen führen, was sie zu einem entscheidenden Aspekt einer verantwortungsvollen Immobilienbesitzerschaft und Finanzplanung sowohl für Nichtansässige als auch für neue ansässige Eigentümer macht.

Der andalusische Rechtsrahmen für die touristische Vermietung

Der Sektor der touristischen Vermietung in Andalusien wird hauptsächlich durch das Dekret 28/2016 vom 2. Februar über touristische Wohnungen in Andalusien geregelt, das durch das Dekret 31/2024 vom 29. Januar kürzlich geändert wurde. Diese Gesetzgebung integriert touristische Unterkünfte in das regulierte Angebot, um Qualitätsstandards zu gewährleisten, Verbraucherrechte zu schützen und illegale Aktivitäten zu verhindern. Das Grundprinzip ist, dass jede Immobilie, die gegen Entgelt über touristische Kanäle (z. B. Online-Plattformen, Reisebüros) angeboten wird, als VFT gilt und spezifische Vorschriften einhalten muss.

Schlüsselanforderungen für eine VFT-Genehmigung

Um eine Neubauimmobilie erfolgreich als VFT zu registrieren, müssen Eigentümer sicherstellen, dass mehrere wichtige Bedingungen erfüllt sind:

Das Antragsverfahren: Declaración Responsable

Der VFT-Registrierungsprozess in Andalusien wird durch eine ‘Declaración Responsable’ oder ‘Verantwortliche Erklärung’ eingeleitet, die beim Consejería de Turismo, Cultura y Deporte (Ministerium für Tourismus, Kultur und Sport) der Junta de Andalucía eingereicht wird. Diese Erklärung ist eine formelle Aussage des Eigentümers, in der er versichert, dass die Immobilie alle rechtlichen Anforderungen für den Betrieb als touristische Vermietung erfüllt. Der Prozess ist in der Regel elektronisch und erfordert ein digitales Zertifikat.

Nach erfolgreicher Einreichung der Declaración Responsable wird die Immobilie sofort im Tourismusregister Andalusiens eingetragen und erhält einen eindeutigen Registrierungscode (z. B. VFT/MA/XXXXX für Malaga). Dieser Code muss in allen Werbe- und Promotionmaterialien, einschließlich Online-Plattformen, angezeigt werden. Es ist entscheidend zu verstehen, dass die Registrierung zwar sofort erfolgt, die Verwaltung jedoch nachträglich die Einhaltung überprüfen kann. Die Angabe falscher Informationen oder die Nichterfüllung der Anforderungen kann zu Sanktionen und zur Annullierung der Registrierung führen. Eigentümer, die bereits als VFTs registrierte Immobilien kaufen, müssen ebenfalls ihre eigene Declaración Responsable einreichen, da die Genehmigung nicht übertragbar ist.

Steuerliche Pflichten für ausländische Eigentümer

Ausländische Eigentümer von Neubauimmobilien in Andalusien, die Mieteinnahmen erzielen, unterliegen in Spanien spezifischen steuerlichen Pflichten. Die Bewältigung dieser erfordert ein klares Verständnis der Steuergesetze für Nichtansässige.

Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) / Modelo 210

Nichtansässige Personen, die in Spanien Eigentum besitzen und Mieteinnahmen erzielen, müssen diese Einnahmen über die Impuesto sobre la Renta de No Residentes (IRNR) unter Verwendung des Modelo 210 deklarieren.

Mehrwertsteuer (IVA)

Im Allgemeinen ist die einfache Vermietung einer Immobilie zu touristischen Zwecken ohne zusätzliche Dienstleistungen von der IVA befreit. Stattdessen kann sie der Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP) unterliegen, obwohl dies typischerweise nicht auf kurzfristige touristische Vermietungen angewendet wird.

Wenn der Eigentümer jedoch Dienstleistungen anbietet, die denen des Hotelgewerbes ähneln, wie tägliche Reinigung, Wäscheservice während des Aufenthalts, Frühstück oder permanente Empfangsdienste, dann unterliegt die Vermietung der IVA zu einem reduzierten Satz von 10 %. In solchen Fällen müsste sich der Eigentümer für IVA-Zwecke registrieren lassen und Rechnungen mit IVA ausstellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass derzeit Diskussionen über mögliche Änderungen der IVA-Vorschriften für kurzfristige touristische Vermietungen im Gange sind. Es gibt Vorschläge, die ab 2025 oder 2028 zu einer obligatorischen Anwendung der IVA für Kurzzeitvermietungen in bestimmten Gemeinden führen könnten, selbst ohne die Bereitstellung hotellähnlicher Dienstleistungen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Vorschriften mit europäischen Richtlinien zu harmonisieren und könnten die Steuerlandschaft für VFT-Eigentümer erheblich verändern.

Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI)

Die IBI ist eine jährliche lokale Grundsteuer, die vom örtlichen Rathaus erhoben wird. Sie basiert auf dem Katasterwert der Immobilie, und der Satz variiert je nach Gemeinde. Alle Immobilieneigentümer in Spanien, ob ansässig oder nicht ansässig, sind IBI-pflichtig.

Spezifische Überlegungen für Neubauten

Für Eigentümer von Neubauten ist der Erwerb der VFT-Genehmigung oft ein reibungsloserer Prozess als für ältere Immobilien, da Neubauten in der Regel so konzipiert sind, dass sie modernen Standards entsprechen.

Laufende Einhaltung und Strafen

Nach der Registrierung haben VFT-Eigentümer laufende Pflichten:

Die Nichteinhaltung der VFT-Vorschriften kann zu erheblichen Strafen führen. Bußgelder variieren je nach Schwere des Verstoßes, klassifiziert als geringfügig, schwerwiegend oder sehr schwerwiegend. Geringfügige Verstöße können Bußgelder von bis zu 2.000 € nach sich ziehen, schwerwiegende bis zu 18.000 € und sehr schwerwiegende Verstöße, wie der Betrieb ohne gültige Genehmigung, können zu Bußgeldern zwischen 18.001 € und 150.000 € führen. In einigen Fällen hat die Junta de Andalucía VFT-Registrierungen annulliert und die Inspektionen intensiviert, insbesondere in Gebieten mit städtebaulichen Beschränkungen.

Fazit

Für ausländische Eigentümer von Neubauimmobilien in Andalusien ist der Erhalt und die Aufrechterhaltung einer Genehmigung für die touristische Vermietung (VFT) ein unerlässlicher Schritt, um ihre Immobilie legal und profitabel zur Ferienvermietung anzubieten. Dieser Prozess, der Sorgfalt im Detail erfordert, gewährleistet die Einhaltung regionaler Tourismusgesetze und nationaler Steuerpflichten. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechts- und Steuerberatern von Anfang an kann den Weg vereinfachen, Ihre Investition absichern und einen reibungslosen und gesetzeskonformen Betrieb Ihrer neuen spanischen Immobilie gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Touristische Vermietungslizenz (VFT) in Andalusien?

Eine VFT (Vivienda con Fines Turísticos) ist eine obligatorische Registrierung für Immobilien in Andalusien, die für kurzfristige Ferienvermietungen angeboten werden. Sie bescheinigt, dass die Immobilie bestimmte regionale Standards erfüllt und rechtlich für die touristische Beherbergung zugelassen ist, im Gegensatz zu langfristigen Wohnmietverträgen.

Ist die Licencia de Primera Ocupación (LPO) für Neubau-VFTs unerlässlich?

Ja, die LPO ist entscheidend für Neubauimmobilien. Sie bestätigt, dass die Immobilie den städtebaulichen und Bewohnbarkeitsstandards entspricht. Ohne eine gültige LPO können Sie Ihre Neubauimmobilie in Andalusien nicht legal als VFT registrieren oder gar wesentliche Versorgungsleitungen anschließen.

Benötige ich die Genehmigung meiner Eigentümergemeinschaft, um eine VFT-Lizenz zu erhalten?

Ja, wenn Ihre Immobilie Teil einer Eigentümergemeinschaft ist (z.B. eine Wohnung oder Urbanisation), ist ab dem 1. Juli 2025 eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Gemeinschaft erforderlich. Diese Genehmigung benötigt eine Drei-Fünftel-Mehrheit der Eigentümer und Quoten.

Welche Steuern zahlen ausländische Eigentümer auf VFT-Mieteinnahmen in Andalusien?

Ausländische Eigentümer müssen die Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) unter Verwendung des Modelo 210 auf ihre Mieteinnahmen zahlen. Der Steuersatz beträgt 19% für EU/EWR-Ansässige (die Ausgaben abziehen können) und 24% für Nicht-EU/EWR-Ansässige (die derzeit keine Ausgaben abziehen können, obwohl dies rechtlich angefochten wird). Zusätzlich fällt eine IVA (VAT) von 10% an, wenn 'hotelähnliche' Dienstleistungen erbracht werden; andernfalls ist sie befreit.

Welche Strafen drohen, wenn man eine Immobilie in Andalusien ohne VFT-Lizenz vermietet?

Der Betrieb einer touristischen Vermietung ohne VFT-Lizenz gilt als sehr schwerwiegender Verstoß und kann zu erheblichen Geldbußen von €18,001 bis €150,000 führen. Zudem kann die Registrierung annulliert werden und Immobilien können von Buchungsplattformen entfernt werden.

Ist ein Energieausweis (CEE) für VFT-Immobilien obligatorisch?

Ja, ein Energieausweis (CEE) ist für alle touristischen Mietobjekte obligatorisch. Die Energieeffizienzklasse muss in allen Anzeigen enthalten sein. Die Nichteinhaltung kann zu Bußgeldern führen.

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