Vermögenssteuer (Impuesto de Patrimonio) für Nichtansässige in Andalusien
Andalusien gewährt eine 100%ige Ermäßigung auf die regionale Vermögenssteuer, sodass die große Mehrheit der ausländischen Käufer an der Costa del Sol überhaupt keine Impuesto de Patrimonio zahlt. Sie müssen möglicherweise trotzdem eine Steuererklärung einreichen, wenn Ihr spanisches Vermögen 2.000.000 Euro übersteigt, und ein Netto-Vermögen in Spanien von über 3.000.000 Euro wird von einer separaten staatlichen Steuer (der Solidarity Tax on Large Fortunes) erfasst, die die regionale Ermäßigung nicht aufhebt.
Vermögenssteuer für Nichtansässige in Andalusien: die Kurzversion
Wenn Sie als ausländischer Käufer eine Neubauimmobilie irgendwo an der Costa del Sol erwerben, ist die gute Nachricht bezüglich der spanischen Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio), dass Andalusien eine der günstigsten Regionen Spaniens ist. Seit einer regionalen Reform, die 2022 in Kraft trat, gewährt Andalusien eine 100%ige Ermäßigung (bonificación) auf die fällige Vermögenssteuer, was bedeutet, dass die effektive Steuerschuld für die überwiegende Mehrheit der nichtansässigen Eigentümer null beträgt.1 Allerdings ist “null zu zahlen” nicht immer dasselbe wie “nichts zu tun”, und eine separate staatliche Steuer kann immer noch die größten Vermögen betreffen. Dieser Leitfaden erklärt, wie die Vermögenssteuer für Nichtansässige funktioniert, was die andalusische Ermäßigung abdeckt und wo die Ausnahmen liegen.
Rechner für Kaufnebenkosten & Steuern
| Posten | Betrag |
|---|---|
| MwSt. (IVA 10%) | 35.000 € |
| Beurkundungssteuer (AJD) | 4.200 € |
| Notarkosten * | 850 € |
| Grundbuch * | 545 € |
| Verwaltungsgebühren * | 400 € |
| * geschätzt — variiert je nach Immobilie und Anbieter | |
| Summe der Nebenkosten | 40.995 € |
| Gesamtaufwand (Preis + Nebenkosten) | 390.995 € |
11,7% des Kaufpreises
Angewandte Sätze (Andalucía): Neubau MwSt. 10% + AJD 1,2%; Bestand ITP 7,0%.
Indikative Umrechnung aus Euro. Kurse zum 2026-08-01 (bei Verfügbarkeit live aktualisiert).
Nur eine Schätzung, keine Steuerberatung. Neubau-MwSt. und AJD sind staatliche/regionale Sätze; die Wiederverkaufs-ITP kann in einigen Regionen nach Immobilienwert gestaffelt sein. Bestätigen Sie die geltenden Werte vor dem Kauf mit einem Anwalt oder Steuerberater.
Wie die spanische Vermögenssteuer Nichtansässige behandelt
Die Impuesto sobre el Patrimonio ist eine jährliche Steuer auf den Nettowert des Vermögens einer Person, berechnet zum 31. Dezember jedes Jahres. Ansässige werden auf ihr weltweites Vermögen (obligación personal) besteuert, Nichtansässige hingegen nur auf Vermögenswerte und Rechte, die sich in Spanien befinden (obligación real).2 Für einen typischen Käufer an der Costa del Sol bedeutet dies, dass die Steuer nur Ihre spanische Immobilie, eventuelle spanische Bankguthaben und andere in Spanien befindliche Vermögenswerte berücksichtigt. Ihre Rentenansprüche, Ihr Portfolio und Ihre Immobilien im Heimatland fallen vollständig aus dem Geltungsbereich heraus.
“Nettowert” bedeutet der Wert dieser spanischen Vermögenswerte abzüglich aller damit verbundenen Schulden. Eine zur Finanzierung der Immobilie aufgenommene Hypothek ist abzugsfähig, sodass ein stark fremdfinanzierter Kauf eine viel kleinere Steuerbemessungsgrundlage ergibt als ein vollständig in bar bezahlter Kauf.
Die Befreiung von 700.000 Euro
Jeder Steuerpflichtige, ob ansässig oder nichtansässig, profitiert von einem nationalen Freibetrag von 700.000 Euro Nettovermögen.12 Nur der Wert oberhalb dieser Summe geht in die Steuerberechnung ein. Da der Freibetrag pro Person gilt, verfügen Ehepaare, die eine Immobilie gemeinsam besitzen, über ein kombiniertes spanisches Nettovermögen von 1.400.000 Euro, bevor die Steuer überhaupt greift.
Die 300.000 Euro Hauptwohnsitz-Entlastung findet in der Regel keine Anwendung
Spanische Ansässige profitieren zudem von einer weiteren Befreiung von bis zu 300.000 Euro auf den Wert ihres gewöhnlichen Wohnsitzes.13 Für die meisten Nichtansässigen ist diese Entlastung nicht verfügbar, da eine Ferien- oder Anlageimmobilie an der Costa del Sol nicht Ihr gewöhnlicher Wohnsitz ist. Es ist gut zu wissen, dass es diese Entlastung gibt, aber Sie sollten nicht davon ausgehen, dass sie für ein Zweitwohnsitz gilt.
Steuersätze und die 100%ige andalusische Ermäßigung
Wo keine regionale Skala Anwendung findet, reicht die staatliche progressive Skala von 0,2% in der untersten Stufe bis zu 3,5% auf Nettovermögen über ungefähr 10,7 Millionen Euro.2 In der Praxis können Nichtansässige jedoch die Regeln der spanischen Region anwenden, in der sich der größte Wert ihrer spanischen Vermögenswerte befindet.2 Für einen Käufer, dessen einziger spanischer Vermögenswert eine Immobilie an der Costa del Sol ist, ist diese Region Andalusien.
Andalusien gewährt eine 100%ige Ermäßigung auf den daraus resultierenden Vermögenssteueranteil.1 Der Effekt ist, dass der zu zahlende Betrag, nachdem die Steuer nach der staatlichen Skala berechnet wurde, auf null reduziert wird. So wird selbst ein Nichtansässiger, dessen spanisches Nettovermögen bequem 700.000 Euro übersteigt, normalerweise keine andalusische Vermögenssteuer zahlen müssen.
| Element | Betrag |
|---|---|
| Persönlicher Freibetrag (pro Person) | 700.000 Euro12 |
| Entlastung für gewöhnlichen Wohnsitz (für Nichtansässige selten verfügbar) | bis zu 300.000 Euro13 |
| Staatliche Steuersatzskala | 0,2% bis 3,5%2 |
| Andalusische Ermäßigung auf den Steueranteil | 100%1 |
| Anmeldungsschwelle (muss erklärt werden, auch wenn nichts zu zahlen ist) | Spanische Vermögenswerte über 2.000.000 Euro3 |
Sie müssen möglicherweise trotzdem eine Erklärung einreichen
Eine häufige Falle ist die Annahme, dass, weil die andalusische Ermäßigung die Rechnung aufhebt, nichts eingereicht werden muss. Das ist nicht korrekt. Die Vermögenssteuererklärung (Modelo 714) muss eingereicht werden, wenn entweder Steuern zu zahlen sind oder der Bruttowert Ihrer Vermögenswerte und Rechte 2.000.000 Euro übersteigt, unabhängig von etwaigen Befreiungen oder Ermäßigungen.3 Ein Nichtansässiger, der eine Immobilie an der Costa del Sol im Wert von über 2.000.000 Euro kauft, sollte daher damit rechnen, eine jährliche Informationserklärung abzugeben, auch wenn der fällige Betrag null beträgt. Die Vermögenssteuerkampagne läuft parallel zur Einkommensteuerkampagne, im Großen und Ganzen von April bis Juni des auf das Steuerjahr folgenden Jahres; bestätigen Sie die genauen Daten für das betreffende Jahr mit einem spanischen Steuerberater oder der Agencia Tributaria.
Die Solidaritätssteuer auf große Vermögen: die wichtige Ausnahme
Seit dem Steuerjahr 2022 erhebt Spanien eine separate staatliche Steuer auf die Reichsten, die Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas, oft abgekürzt als Solidaritätssteuer auf große Vermögen und auf Modelo 718 deklariert. Ursprünglich als temporäre Maßnahme eingeführt, wurde sie seitdem dauerhaft beibehalten.1 Dies ist entscheidend für Käufer von Luxusimmobilien, da es sich um eine staatliche Steuer handelt und die andalusische regionale Ermäßigung sie nicht aufhebt.
Ihre Hauptmerkmale spiegeln die Vermögenssteuer wider: Nichtansässige werden nach obligación real nur auf spanische Vermögenswerte besteuert, und es gilt derselbe persönliche Freibetrag von 700.000 Euro.1 Die Steuer erfasst nur Nettovermögen von 3.000.000 Euro oder mehr, und ihre progressiven Stufen sind:
- 1,7% auf Nettovermögen zwischen 3.000.000 und 5.340.000 Euro1
- 2,1% auf Nettovermögen zwischen 5.340.000 und 10.695.000 Euro (ungefähr)1
- 3,5% auf Nettovermögen über ungefähr 10.695.000 Euro1
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird jede tatsächlich für denselben Zeitraum gezahlte Vermögenssteuer von der fälligen Solidaritätssteuer abgezogen.1 In Andalusien, wo die Vermögenssteuer durch die 100%ige Ermäßigung auf null reduziert wird, gibt es normalerweise nichts abzuziehen, sodass ein Nichtansässiger mit spanischem Nettovermögen über 3.000.000 Euro am Ende die Solidaritätssteuer vollständig zahlen kann. Kurz gesagt: Die andalusische Ermäßigung schützt Sie bis zu einem spanischen Nettovermögen von etwa 3.000.000 Euro, aber nicht darüber hinaus.
Rechenbeispiele für Käufer an der Costa del Sol
Eine Neubauimmobilie im Wert von 1,2 Millionen Euro gemeinsam erworben
Ein Ehepaar, das eine Immobilie im Wert von 1.200.000 Euro gemeinsam kauft, hält jeweils 600.000 Euro spanisches Nettovermögen. Beide liegen unter dem Freibetrag von 700.000 Euro, sodass keine Vermögenssteuer anfällt und, vorausgesetzt sie besitzen keine weiteren großen spanischen Vermögenswerte, auch keine Anmeldepflicht besteht.
Eine Villa im Wert von 2,5 Millionen Euro auf den Namen eines Käufers
Ein einzelner nichtansässiger Eigentümer einer Villa im Wert von 2.500.000 Euro überschreitet die Anmeldeschwelle von 2.000.000 Euro, daher ist eine Modelo 714 Erklärung erforderlich. Die andalusische 100%ige Ermäßigung reduziert die Vermögenssteuer dennoch auf null, und das Nettovermögen liegt unter 3.000.000 Euro, sodass die Solidaritätssteuer nicht anfällt. Das Ergebnis ist eine jährliche Erklärung, bei der nichts zu zahlen ist.
Ein Anwesen im Wert von 5 Millionen Euro auf den Namen eines Käufers
Hier führt die andalusische Ermäßigung die Vermögenssteuer erneut auf null, aber das spanische Nettovermögen liegt über 3.000.000 Euro, sodass die Solidaritätssteuer auf den Anteil oberhalb dieser Summe mit 1,7% angewendet wird. Dieser Käufer hat trotz der Großzügigkeit Andalusiens eine tatsächliche jährliche Steuerschuld, und fachkundige Steuerberatung ist unerlässlich.
Wie die Vermögenssteuer zu Ihren anderen spanischen Steuerpflichten passt
Die Vermögenssteuer ist nur ein Teil des Gesamtbildes. Als nichtansässiger Eigentümer werden Sie auch mit der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) über Modelo 210 zu tun haben, die eine pauschale Einkommensbelastung auch auf eine Immobilie anwendet, die Sie nicht vermieten, sowie der jährlichen kommunalen Grundsteuer (IBI), die von Ihrem Rathaus an der Costa del Sol erhoben wird. Beim Kauf einer Neubauimmobilie fallen IVA und AJD anstelle der Grunderwerbsteuer für Gebrauchtimmobilien (ITP) an, und Käufer sollten sich der 3%igen Quellensteuer bei Verkäufen durch Nichtansässige und der kommunalen plusvalía bewusst sein, wenn es Zeit zum Verkauf ist. Unsere verwandten Leitfäden zur Einkommensteuer für Nichtansässige und Modelo 210, zu den Kaufkosten und Steuern bei Neubauimmobilien sowie zur Beschaffung einer NIE decken diese Bereiche detailliert ab.
Praktische Erkenntnisse
- Für die meisten ausländischen Käufer an der Costa del Sol bedeutet die 100%ige andalusische Ermäßigung, dass keine Vermögenssteuer zu zahlen ist.1
- Reichen Sie dennoch Modelo 714 ein, wenn Ihre spanischen Vermögenswerte 2.000.000 Euro übersteigen, auch wenn nichts zu zahlen ist.3
- Jeder Eigentümer hat einen Freibetrag von 700.000 Euro, sodass gemeinsamer Besitz den steuerfreien Puffer verdoppelt.12
- Oberhalb von ungefähr 3.000.000 Euro spanischem Nettovermögen kann die staatliche Solidaritätssteuer anfallen, und die regionale Ermäßigung wird Sie nicht schützen.1
- Regeln und Schwellenwerte ändern sich: Bestätigen Sie die aktuelle Lage mit einem qualifizierten spanischen Steuerberater, bevor Sie den Kauf abschließen.
Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Information, keine persönliche Steuerberatung. Individuelle Umstände, Steuerabkommen und jährliche Haushaltsänderungen können Ihre Situation beeinflussen, daher wird eine auf Ihre Situation zugeschnittene professionelle Beratung dringend empfohlen.
Häufig gestellte Fragen
Zahlen Nichtansässige auf eine Immobilie an der Costa del Sol Vermögensteuer?
In der Praxis meist nicht. Andalusien gewährt eine 100%ige Ermäßigung auf die fällige Vermögensteuer, sodass die effektive Steuerschuld für die meisten nichtansässigen Eigentümer null beträgt. Sie werden, vor der Ermäßigung, nur auf spanische Vermögenswerte besteuert, die über dem persönlichen Freibetrag von 700.000 Euro liegen, und die Ermäßigung reduziert dann die berechnete Steuer auf null.
Muss ich, auch wenn ich nichts schulde, trotzdem eine Vermögensteuererklärung abgeben?
Möglicherweise. Die Modelo 714 Erklärung muss eingereicht werden, wenn Steuer zu zahlen ist oder wenn der Wert Ihrer spanischen Vermögenswerte und Rechte 2.000.000 Euro übersteigt, unabhängig von der Ermäßigung. Ein Käufer einer Immobilie im Wert von mehr als 2.000.000 Euro sollte damit rechnen, eine jährliche Informationserklärung abgeben zu müssen, auch wenn nichts zu zahlen ist.
Was ist der Freibetrag von 700.000 Euro und gilt er für Nichtansässige?
Es handelt sich um einen persönlichen steuerfreien Freibetrag von 700.000 Euro des Nettovermögens, der sowohl für Ansässige als auch für Nichtansässige gilt. Er wird pro Person gewährt, sodass ein Ehepaar, das gemeinsam eine Immobilie besitzt, ein kombiniertes spanisches Nettovermögen von 1.400.000 Euro steuerfrei hat, bevor eine Belastung entsteht.
Was ist die Solidaritätssteuer auf große Vermögen und deckt die andalusische Ermäßigung diese ab?
Es ist eine separate staatliche Steuer (Modelo 718) auf Nettovermögen über 3.000.000 Euro, mit Sätzen von 1.7%, 2.1% und 3.5%. Da es sich um eine staatliche Steuer handelt, wird sie durch die regionale andalusische Ermäßigung nicht aufgehoben. Jede gezahlte Vermögensteuer wird davon abgezogen, aber in Andalusien ist die Vermögensteuer bereits null, sodass große Vermögen diese vollständig zahlen müssen.
Kann ich meine spanische Hypothek von der Vermögensteuerbemessungsgrundlage abziehen?
Ja. Die Vermögensteuer wird auf den Nettowert erhoben, daher mindern gegen Ihre spanischen Vermögenswerte besicherte Schulden, wie eine zum Immobilienkauf genutzte Hypothek, die steuerliche Bemessungsgrundlage. Ein fremdfinanzierter Kauf weist daher ein geringeres Nettovermögen aus als ein Barkauf.
Hilft der 300.000 Euro Hauptwohnsitz-Freibetrag Nichtansässigen?
Im Allgemeinen nein. Diese Erleichterung gilt für den gewöhnlichen Wohnsitz einer Person, und ein Ferien- oder Anlageobjekt an der Costa del Sol ist nicht der gewöhnliche Wohnsitz eines Nichtansässigen. Nichtansässige sollten sich bei der Einschätzung ihrer Situation nicht darauf verlassen.